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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
und
14:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:30 Uhr - 16:00 UhrPassamt auch nach Vereinbarung
Rentenanträge nur nach Vereinbarung
Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim
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