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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
Weitere Infos siehe:
Kronacher Str. 30
96215 Lichtenfels
Postfach 13 40
96203 Lichtenfels