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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
und
12:30 Uhr - 17:00 Uhrund
12:30 Uhr - 17:00 Uhrund
12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen
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