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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhrund
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Ignaz-Günther-Str. 5
83629 Weyarn
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