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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen