Logo Bayernportal

Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund

Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.

Landratsamt Schwandorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf

Postanschrift

Postfach 1549
92406 Schwandorf