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Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
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Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Soweit erforderlich, sollen die Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter.
In Bayern gibt es hierzu vielfältige Angebote.
Schreibabyberatung
Es ist völlig normal, dass Babys schreien. Nur so können sie sich ausdrücken und ihre Bedürfnisse mitteilen. Wichtig ist, dass zunächst abgeklärt wird, ob medizinische Ursachen für das Schreien des Babys verantwortlich sind. Können diese ausgeschlossen werden, können sich Eltern von einer Beratungsstelle für Eltern von Schreibabys beraten lassen. Informationen zu den einzelnen Beratungsstellen sind unter „Weiterführende Links“.
In Fragen des Kinderschutzes sowie der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Sie sind Ansprechpartner bei familiären Problemen, Krisen und Konflikten und bieten Beratung, Unterstützung und Hilfen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien an.
Die Jugendämter nehmen Hinweise und Meldungen entgegen, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte oder Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bestehen. Dies kann beispielsweise bei Vernachlässigung, Misshandlung, Gewalt oder anderen Gefährdungen des Kindeswohls der Fall sein. Die Jugendämter prüfen die Situation und veranlassen bei Bedarf die notwendigen Hilfen und Schutzmaßnahmen zum Wohl des Kindes.
Bitte beachten Sie unter der Rubrik „Weiterführende Links“ den Verweis auf unsere Themenseite „Kinderschutz; Beratung, Hilfe und Schutz“.
Wenn Sie Information, Beratung und Hilfe benötigen, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnsitz zuständige Jugendamt (z. B. Koordinierende Kinderschutzstelle - KoKi - Netzwerk frühe Kindheit) oder eine Erziehungsberatungsstelle.
keine
Die Themenseite „Kinderschutz; Beratung, Hilfe und Schutz“ informiert über Hilfen bei Sorgen um das Kindeswohl und mögliche Kindeswohlgefährdung. Sie zeigt Anlaufstellen beim Amt für Jugend und Familie, bietet vertrauliche und auf Wunsch anonyme Beratung und beschreibt Unterstützung bei Gewalt, sexualisierter Gewalt sowie Hilfe für Kinder und Jugendliche in schwierigen familiären Situationen.