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Heimatkundliche Schriften; Herausgabe

Die Landkreise und Gemeinden können heimatkundliche Schriften (z. B. Zeitschriften, Blätter) herausgeben.

Für Sie zuständig

Stadt Goldkronach

Hausanschrift

Marktplatz 2
95497 Goldkronach

Eingang Marktplatz 4 für Bürgerbüro, Kasse, Steueramt. Marktplatz 2: Bauamt, Kämmerei, Ordnungsamt, Geschäftsleitung, Bürgermeister nur nach Terminvereinbarung

Postanschrift

Marktplatz 2

95497 Goldkronach

Telefon

+49 9273 984-0

Leistungsdetails

Veröffentlichungen über heimatkundliche Themen sind bei den Landratsämtern und Gemeinden erhältlich.

Stand: 02.04.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales