Logo Bayernportal

Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab

Ordnungsamt, Bauamt, Sozialwesen

Anzahl: 2