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Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Sachgebiet 1.5 - Meldewesen, Passwesen, Abfallwesen, Fundwesen

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