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Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstr. 26
84513 Töging a.Inn
Postfach 1161
84509 Töging a.Inn