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Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
Abzw. zwischen Freystadt und Sulzkirchen
92342 Freystadt
Marktplatz 1
92342 Freystadt