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Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
93086 Wörth a.d.Donau
Rathausplatz 1
93086 Wörth a.d.Donau