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Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dammkarstr. 3
82481 Mittenwald
Postfach 248
82478 Mittenwald