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Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Stadtplatz 1
88161 Lindenberg i.Allgäu
Postfach 1165
88151 Lindenberg i.Allgäu