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Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischer Ausbildung

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung absolviert haben und nun in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Bayerisches Landesamt für Pflege

Abteilung 1

Öffnungszeiten

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