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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Verwaltungsgemeinschaft Habach

Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

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Hausanschrift

Hofmark 1
82392 Habach

Postanschrift

Hofmark 1
82392 Habach