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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
13:30 Uhr - 17:00 UhrSonderöffnungszeiten bei Volks- und Bürgerbegehren sowie Wahlen Volks- und Bürgerentscheiden entnehmen Sie der Homepage der Gemeinde Unterdietfurt oder den entsprechenden Aushängen
Dorfplatz 6
84339 Unterdietfurt
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