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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Gemeinde Unterdietfurt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Sonderöffnungszeiten bei Volks- und Bürgerbegehren sowie Wahlen Volks- und Bürgerentscheiden entnehmen Sie der Homepage der Gemeinde Unterdietfurt oder den entsprechenden Aushängen

Hausanschrift

Dorfplatz 6
84339 Unterdietfurt

Postanschrift

Dorfplatz 6
84339 Unterdietfurt