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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 9.00 Uhr - 10.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 16.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten stehen wir auch nach Vereinbarung zur Verfügung.
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
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