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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Gemeinde Eichenbühl

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstraße 97
63928 Eichenbühl

Postanschrift

Hauptstr. 97
63928 Eichenbühl