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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 18:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Memminger Str. 7
89287 Bellenberg
Memminger Straße 7
89287 Bellenberg