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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit

Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

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Hausanschrift

Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit

Postanschrift

Postfach 1261
84491 Neumarkt-Sankt Veit