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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Stadt Straubing

Einwohnermeldeamt (Meldewesen)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Termine nach Vereinbarung -> Zur Online-Terminvereinbarung
Barrierefreier Zugang über den Rathausinnenhof an der Simon-Höller-Straße

Hausanschrift

Theresienplatz 2
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 0352
94303 Straubing