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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 18:00 UhrBürgerbüro Pielenhofen: Di 14:00 - 18:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Judenberger Str. 4
93195 Wolfsegg
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