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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
15:00 Uhr - 17:45 Uhr
Rosenauer Straße 12
96487 Dörfles-Esbach
Postfach 40
96487 Dörfles-Esbach