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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Nördliche Hauptstraße 14
83708 Kreuth
Nördliche Hauptstraße 14
83708 Kreuth