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Notfallplanung; Erstellung externer Notfallpläne

Die Kreisverwaltungsbehörden erstellen im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes auf Basis entsprechender Betreiberinformationen Alarm- und Einsatzpläne für bestimmte Störfall-Betriebe.

 

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

30 Öffentliche Sicherheit, Katastrophenschutz, Gewerbewesen, Jagdrecht

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