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Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung bei der Handwerkskammer

Sie müssen die Bestellung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.

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Handwerkskammern
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Procedure details

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine  Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dies der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden.

Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.

  • Documents proving that the requirements for entry in the Register of Craftsmen have been met,
    e.g. declaration of operations manager

Sie müssen die Bestellung der Betriebsleitung der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle muss die Betriebsleiterbestellung vorliegen. Bei Ausscheiden des Betriebsleiters kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Benennung eines neues Betriebsleiters bestimmen.

Status: 09.05.2025
Editorial responsibility Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie