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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Verwaltungsgemeinschaft Ebrach

Finanzverwaltung - Kämmerei

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

13:15 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
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und

13:15 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 2
96157 Ebrach

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Rathausplatz 2
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