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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Markt Markt Indersdorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 1
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