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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Große Kreisstadt Kitzingen

SG 63 - Tiefbau

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Schulhof 2
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen