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Der Freistaat Bayern fördert Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime und Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.
Für Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung sowie im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren und Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen (Nrn. 2.2, 2.3 und 2.4)
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Für Investitionen für Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen (Nr. 2.1 FöR-TH)
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von
Die Unterbringung in bayerischen Tierheimen soll gefördert werden durch:
Weiterhin werden Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen mit Geräten und Materialien, die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind (außer Verbrauchsmaterialien und Tierarzneimittel), gefördert, außerdem laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime in Bayern sowie Kastrationen von herrenlosen Hauskatzen.
Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Träger von in Bayern gelegenen Tierheimen sowie bayerische Kommunen oder rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse als Träger eines Tierheims. Zuwendungsempfänger bei Vorhaben nach Nr. 2.4 sind ferner auf Dauer angelegte gemeinnützige Tierschutzorganisationen mit Sitz in Bayern.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die zur Durchführung des zu fördernden Vorhabens erforderlich sind.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Tag(en) und 12 Monat(en).
Die Art der Zuwendung ist abhängig vom Vorhaben:
Die Höhe ist abhängig vom Vorhaben:
Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Träger von in Bayern gelegenen Tierheimen sowie bayerische Kommunen oder rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse als Träger eines Tierheims.
Zuwendungsempfänger bei Vorhaben nach Nr. 2.4 sind ferner auf Dauer angelegte gemeinnützige Tierschutzorganisationen mit Sitz in Bayern.
Der Antrag ist bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Die Regierung von Oberfranken prüft die Fördervoraussetzungen unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes, holt ggf. erforderliche Stellungnahmen von Fachbehörden, insbesondere der zuständigen Veterinärbehörde, ein und entscheidet über den Antrag mit Zuwendungsbescheid.
Anträge können im gesamten laufenden Kalenderjahr gestellt werden.
Falls die Haushaltsmittel für das laufende Kalenderjahr ausgeschöpft sind, müssen danach gestellte Anträge abgelehnt werden. Diese können im darauffolgenden Jahr neu gestellt werden.
Pro Antragsteller kann für Bau- und Sanierungsvorhaben sowie für Vermittlungstätigkeiten nur ein Förderantrag pro Kalenderjahr bewilligt werden.
Es fallen keine Kosten an.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Bewilligungsreife Förderanträge für Bau- und Sanierungsvorhaben werden anhand der Auswahlkriterien (Mindestpunktzahl und einer Rangfolge der Anträge) bearbeitet. Weitere Informationen zur Tierheimförderung (FAQ) finden Sie unter "Weiterführende Links".
Einhaltung der Zweckbindungsfrist bei Bau- und Sanierungsvorhaben sowie für Ausrüstung und Ausstattungsgegenstände.
Hinweis:
Aufgrund der Vielzahl eingegangener Förderanträge und der damit aktuell ausgeschöpften Fördermittel können bis 31.12.2026 Anträge für Bau- und Sanierungsmaßnahmen nach Nr. 2.1 FöR-TH nicht mehr gefördert werden.