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Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von
Die Unterbringung in bayerischen Tierheimen soll gefördert werden durch:
Weiterhin werden laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime in Bayerngefördert sowie Kastrationen von herrenlosen Hauskatzen.
Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Träger von in Bayern gelegenen Tierheimen sowie bayerische Kommunen oder rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse als Träger eines Tierheims.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die zur Durchführung des zu fördernden Vorhabens erforderlich sind.
Die Art der Zuwendung ist abhängig vom Vorhaben:
Die Höhe ist abhängig vom Vorhaben:
Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Bei Bau- und Sanierungsvorhaben sind ferner vorzulegen:
Bei Förderung der Vermittlungstätigkeit der Tierheime für Heimtiere ist ferner vorzulegen:
Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde auf die Vorlage einzelner Unterlagen verzichten oder weitere Unterlagen anfordern.
Der Antrag ist bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Die Regierung von Oberfranken prüft die Fördervoraussetzungen unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes, holt ggf. erforderliche Stellungnahmen von Fachbehörden, insbesondere der zuständigen Veterinärbehörde, ein und entscheidet über den Antrag mit Zuwendungsbescheid.
Für alle Vorhaben gilt ab dem Jahr 2020 eine Antragsfrist bis jeweils 30.04. des laufenden Jahres.
Bewilligungsreife Förderanträge für Bau- und Sanierungsvorhaben werden anhand der Auswahlkriterien (Mindestpunktzahl und einer Rangfolge der Anträge) bearbeitet.
Weitere Informationen zur Tierheimförderung (FAQ) finden Sie unter "Weiterführende Links".
Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen, die durch die Entwicklung der Energiekosten in ihrer Existenz gefährdet sind, können eine Unterstützung beantragen.