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Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Landratsamt Eichstätt - SG 45 - Naturschutz

Stand: 26.04.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz