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Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland

Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

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