Logo Bayernportal

Schießsport; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche

Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.

Landratsamt Bamberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift

96045 Bamberg