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Der Freistaat Bayern fördert die Durchführung von Maßnahmen im Breitensport für Menschen mit Behinderung.
Sport ist für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderung wegen seines Gesundheitswertes, seiner sozialen Funktion und zur sinnvollen Freizeitgestaltung von besonderer Bedeutung.
Die Förderung soll die Durchführung von Übungsveranstaltungen und Kursen im Breitensport ermöglichen und die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderung an überregionalen Sportveranstaltungen unterstützen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden Übungsveranstaltungen und Kurse für Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Antragsberechtigt sind auf Landesebene in Bayern wirkende rechtsfähige und gemeinnützige Sportverbände die entsprechende Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten.
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Der Maßnahmenträger muss eine qualifizierte, regelmäßige und dauerhafte Durchführung von Sportmaßnahmen für Gruppen von Menschen mit Behinderung mit der notwendigen fachlichen und personellen Betreuung gewährleisten.
Es sind keine Unterlagen beizubringen.
Die auf Landesebene wirkenden Verbände stellen auch für ihre Mitgliedsorganisation beim Zentrum Bayern Familie und Soziales schriftlich einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses und einer Abschlagszahlung für den Bewilligungszeitraum.
Die Formblätter sind beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlich.
Es fallen keine Kosten an.
Der Antrag muss bis 01.10.2026 gestellt werden. Die Verbände stellen ihre Anträge bis 1. Oktober des dem Bewilligungszeitraum vorausgehenden Jahres.
Nach Antragsprüfung erlässt das ZBFS einen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung.