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Verkehrspsychologische Teilmaßnahme; Beantragung der Anerkennung oder Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems

Wenn die Überwachung der Fahreignungsseminare im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems erfolgen soll, ist eine Zulassung des Systems durch die Regierung der Oberpfalz erforderlich.

Für Sie zuständig

Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe

Leistungsdetails

Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie unterliegen der Überwachung der Regierung der Oberpfalz. Diese Überwachung beinhaltet eine Vor-Ort-Überprüfung, die im Turnus von mindestens zwei Jahren stattzufinden hat. Die Frist kann von der zuständigen Behörde auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Von dieser Überwachung kann abgesehen werden, wenn sich der Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie einem von der zuständigen Behörde anerkannten Qualitätssicherungssystem angeschlossen hat.

Die Anerkennung eines Qualitätssicherungssystems ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.

Es muss ein geeignetes Qualitätssicherungssystem vorhanden sein.

  • Führungszeugnis des Antragstellers bzw. bei juristischen Personen die vertretungsberechtigte Person
  • Nachweis der finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit des Trägers des Qualifikationssicherungssystems
    (Liste/Aufstellung + Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten)
  • Konzept des Qualitätssicherungssystems
    (Sicherstellung, dass Verfahren zur Qualitätssicherung vorgesehen und dokumentiert sind und Vorhandensein mindestens einer Maßnahme, die dokumentiert wird, zur Erhaltung des Qualitätsniveaus des Fahreignungsseminars)

Der Antragstellende stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

Gebühr richtet sich nach Zeitaufwand (12,80 € je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit).

6-8 Wochen

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.
Stand: 02.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration