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Industrieemissionen; Anlagenüberwachung

Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen auf die Luft, den Boden oder die Gewässer hervorzurufen, werden durch die jeweils zuständigen Behörden regelmäßig überwacht.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Bauamt zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

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