Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die mit einer Beschäftigungsauflage versehen ist, oder einer Wohnsitzregelung unterliegen, können Sie die Änderung der Nebenbestimmungen beantragen.
Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen.
Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Wohnsitzauflage
Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.
Die zuständige Ausländerbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Wohnsitzauflage: 50,00 Euro; wenn Sie Sozialleistungen beziehen, ist der Antrag kostenfrei
Eine Befreiung und Ermäßigung ist laut Aufenthaltsverordnung möglich.
Es gibt keine Fristen.
Ein Umzug ist erst nach erfolgter Zustimmung Ihrer bisherigen Ausländerbehörde möglich.
Klage vor dem Verwaltungsgericht