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Wenn Sie die Höhe der Mieten in Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber in der Regel im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.
Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,
Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.
Mietspiegel werden von den Städten/Gemeinden und von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht.
Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt seit 1. Juli 2022 eine Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln.
Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden.
Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.
Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.
Erkundigen Sie sich im Internet oder bei der betreffenden Stadt/Gemeinde ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.
Seit 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel sowie ihre Dokumentation kostenfrei im Internet zu veröffentlichen. Für die Ausgabe in gedruckter Form können angemessene Entgelte verlangt werden.
Der Erlanger Mietspiegel wird in Form eines Online-Mietspiegels und zum Download als PDF-Datei kostenlos angeboten. Die gedruckte Version kann gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro (zuzüglich Portokosten) angefordert werden.
Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln.
Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt. Er muss spätestens nach zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.
Der Mietspiegel bietet eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten für Wohnungen und Einfamilienhäuser in Erlangen. Die Informationen erleichtern Mietvertragsparteien Entscheidungen in Mietpreisangelegenheiten und sollen Streit- und Gerichtsverfahren möglichst verhindern. Damit trägt er zur versachlichten Auseinandersetzung über Mietpreise bei. Der Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und vom Stadtrat als qualifizierter Mietspiegel anerkannt.
Mit dem Mietspiegel können Sie ortsüblichen Vergleichsmiete ermitteln. Er dient nicht zur Preisfestsetzung. Die ortsübliche Vergleichsmiete beinhaltet nur die reine Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter. „Betriebs- oder Nebenkosten” sind nicht enthalten. Die Basis-Nettomiete ist abhängig von der Wohnfläche. Der Einfluss von Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnungen und Einfamilienhäuser wird bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit prozentualen Zu- und Abschlägen berücksichtigt.