Aufgaben der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege im Tätigkeitsfeld Landespflege und Naturschutz können sein:
- Die Beratung und Mitwirkung bei Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der fachgerechten Ausführung von ökologischen, landschaftspflegerischen und gestalterischen Ausgleichsmaßnahmen.
- Die fachliche Begleitung bei Maßnahmen der Flurbereinigung, der Dorferneuerung und der Städtebauförderung in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.
- Die Mitwirkung bei der Erstellung von Pflegekonzepten für öffentliche Naherholungsgebiete.
- Die fachliche Begleitung bei der Betreuung von Naturpark- und Landschaftspflegeverbänden in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.
Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Bitte beachten Sie unter den weiterführenden Links den Verweis auf unsere Themenseiten "Biotopkartierung" und zu den "Verordnungen Naturschutzgebiete" im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit folgenden Verordnungen:
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Am Ostufer des Starnberger Sees“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Babenstubener Moore“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ellbach und Kirchseemoor“
- Bekanntmachung betreffend das „Naturschutzgebiet Habichau“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hechenberger Leite“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Insel Sassau im Walchensee“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Isarauen zwischen Schäftlarn und Bad Tölz“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Karwendel und Karwendelvorgebirge“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Klosterfilz“
- Bekanntmachung betreffend das „Naturschutzgebiet Leonhardsfilz“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schellenbergmoor“
- Verordnung zum Betretungsrecht im „Wiesenbrütergebiet der Loisach Kochelsee Moore“
- Verordnung über den Schutz der „Königsdorfer Alm“
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Zellbachtal“