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Als Ärztin oder Arzt müssen Sie an das Substitutionsregister melden, wenn Sie opioidabhängigen Personen Substitutionsmittel verschreiben.
Meldung an das Substitutionsregister
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Opioidabhängige Personen können von einer Substitutionstherapie profitieren. Für die verschriebenen Substitutionsmittel führt die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein entsprechendes Datenregister. Wenn Sie als Ärztin oder Arzt Substitutionsmittel für opioidabhängige Personen verschreiben, müssen Sie dies an das Substitutionsregister des BfArM melden.
Das Substitutionsregister soll dabei helfen Mehrfachbehandlungen so früh wie möglich zu entdecken und zu unterbinden. Zusätzlich erstellt das BfArM statistische Auswertungen auf Basis der Daten für zuständige Landesbehörden.
Sie können die Meldung an das Substitutionsregister über einen Onlinedienst des BfArM abgeben. Wenn Sie erstmalig eine Meldung über den Onlinedienst abgeben, müssen Sie vorab Zugangsdaten beim BfArM beantragen.
Wenn Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen:
Sie können die Verschreibung von Substitutionsmitteln schriftlich oder online melden. Um den Onlinedienst des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu nutzen, müssen Sie vorab die Zugangsdaten beantragen. Dies können Sie entweder online oder formlos per Post tun.
Zugangsdaten online beantragen:
Zugangsdaten per Post beantragen:
Wenn Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben oder einen unbefugten Zugriff vermuten, können Sie neue Zugangsdaten beim BfArM beantragen.
Verschreibung eines Substitutionsmittels online melden:
Verschreibung eines Substitutionsmittels schriftlich melden:
Es fallen keine Kosten an.
Wenn Sie Substitutionsmittel für opioidabhängige Personen verschreiben, müssen Sie dies sofort an das Substitutionsregister des BfArM melden.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.