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Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.

Für Sie zuständig

Hausanschrift

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin

Postanschrift

Schönstedtstr. 5

13357 Berlin

Leistungsdetails

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Weiterführende Informationen werden in Kürze bereitgestellt.

Stand: 21.02.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration