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Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung einer Verlängerung

Wenn Sie Ihr Europäischer Feuerwaffenpass abläuft, müssen Sie diesen verlängern lassen.

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Ergänzung: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Hiermit kann eine gesicherte Kommunikation mit der Stadt Fürth erfolgen.

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Königstraße 88
90762 Fürth

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90744 Fürth

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Stadt Fürth

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90763 Fürth

Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei

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Leistungsdetails

Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Er ermöglicht lediglich einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport Ihrer Waffen für einen Zweck der von Ihren waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist (z.B. Jagdreise, Teilnahme an schießsportlicher Veranstaltung).

Der Europäische Feuerwaffenpass ist für 5 Jahre gültig und Sie können ihn zweimal um jeweils 5 Jahre verlängern lassen.

Sie dürfen für die eingetragenen Waffen die entsprechende Munition mitnehmen, jedoch nur so viel, wie Sie voraussichtlich benötigen. Als Jäger benötigen Sie erfahrungsgemäß weniger Munition als Sportschütze.

Nicht jede Waffe, die im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, darf automatisch ins Ausland mitgenommen werden. Es sind die jeweiligen waffenrechtlichen Bestimmungen des Gaststaates und aller Staaten, die durchfahren werden, zu beachten. Entsprechende Genehmigungen von Staaten, die besucht werden sollen, sind vorher einzuholen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise daher umfassend über die in den Staaten jeweils geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen. Bei Ihrer Reise müssen Sie zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass ein Ausweisdokument mitführen sowie die Waffenbesitzkarte, in die die Waffen eingetragen sind. Es ist zudem ratsam, eine Einladung des Jagdvereins bzw. den Jagdschein für das Land oder eine Bestätigung der Anmeldung zu einem Schießwettbewerb mitzuführen.

Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen. Hierfür benötigen Sie andere Erlaubnisse.

Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Be-sitz der Waffen haben (z. B. Waffenbesitzkarte – WBK), die in dem Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Europäischer Feuerwaffenpass

Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Waffenbehörde verlängern. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde verlängert den Europäischen Feuerwaffenpass, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

15,00 EUR

keine

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Ergänzung: Stadt Fürth

Aus rechtlichen und fachlichen Gründen können und müssen

• die Identifizierung,  
• die Abholung der waffenrechtlichen Erlaubnis und
• die Bezahlung

nach wie vor persönlich in der Waffenbehörde erfolgen.

verwaltungsgerichtliche Klage

  • Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung

    Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Stand: 12.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration