Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen 3 mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.
Öffnen Sie unter der Ziffer 10 den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM" in dem aktuellen Jahr. Füllen Sie den Hauptvordruck zusammen mit der "Anlage Steuerklassenwechsel" aus.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wittelsbacherstr. 25
83022 Rosenheim
Postfach 100255
83002 Rosenheim
Rosenheimer Str. 16
83512 Wasserburg a.Inn
nur Diensträume, bitte beachten Sie die abweichende Postanschrift
Postfach 10 02 55
83002 Rosenheim
Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse.
Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre Lebenspartnerin oder -partner nicht dauerhaft getrennt, können Sie zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen:
Bei Ihrer Heirat oder der Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft haben Sie automatisch die Steuerklassen IV/IV erhalten. Wenn eine andere Kombination für Sie insgesamt passender ist, können Sie Ihre Steuerklassen ändern lassen. Dafür müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt gemeinsam einen Antrag stellen. Das gilt auch für einen Tausch der Steuerklassen III und V.
Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV muss nur eine Person den Antrag stellen.
Sie können zum Beispiel in folgenden Fällen eine Steuerklassenänderung beantragen: Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner
Sie können die Steuerklasse mehrfach im Jahr wechseln.
Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauerhaft getrennt leben, müssen Sie hierüber Ihr örtlich zuständiges Finanzamt informieren, so dass die Steuerklasse geändert wird (I statt III/V oder IV/IV).
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie können den Antrag schriftlich oder online bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt stellen:
Wenn Sie den Antrag schriftlich abgeben:
Wenn Sie den Antrag online abgeben:
Es fallen keine Kosten an.
Ein Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. Tag des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.
Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.