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Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.

Stadt Erlangen

Schulverwaltungsamt

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Do
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Die telefonische Erreichbarkeit ist ab 8:00 Uhr sichergestellt.

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91052 Erlangen

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Rathausplatz 1
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