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Wenn Sie Ihre Erlaubnis für den Handel mit Grundstoffen der Kategorie 1 ändern möchten, können Sie einen Antrag stellen. Das kann die Grundstoffe, die Vorgänge, die Betriebsstätte oder die oder den verantwortliche/n Beauftragte/n betreffen.
Der Umgang mit Grundstoffen, die möglicherweise in Drogen umgewandelt werden können, unterliegt einer strengen Kontrolle, insbesondere wenn es sich um Grundstoffe der Kategorie 1 handelt, aus denen Drogen mit hohem Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial hergestellt werden können.
Sie benötigen für jeden Umgang mit diesen Grundstoffen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall, wenn Sie diese:
Wenn Sie bereits über eine Erlaubnis zum Umgang mit Grundstoffen verfügen, diese aber ändern möchten, müssen Sie eine neue Erlaubnis beantragen. Das kann der Fall sein, wenn:
Wenn sich die oder der verantwortliche Beauftragte oder der Name des Unternehmens ändert, müssen Sie das dem BfArM ebenfalls mitteilen.
Sie können alle Anträge formlos schriftlich stellen.
Die Erlaubnis zum Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 1 können Sie online oder formlos schriftlich beim BfArM beantragen.
Erlaubnis online beantragen:
Erlaubnis formlos schriftlich beantragen:
Sollten einzelne Ihrer Angaben oder Unterlagen unvollständig sein, erhalten Sie eine Aufforderung, diese innerhalb einer vom BfArM gesetzten Frist nachzureichen. Wird Ihnen die Erlaubnis erteilt, schickt Ihnen das BfArM auf dem Postweg die Erlaubnisurkunde mit einem Gebührenbescheid.
Für einen Neu- oder Änderungsantrag je Grundstoff und je Betriebsstätte
Abgabe: 110 EUR
Für einen Neu- oder Änderungsantrag für einen Grundstoff für wissenschaftliche oder analytische Zwecke ohne wirtschaftliche Zwecksetzung je Grundstoff und je Betriebsstätte
Abgabe: 55 EUR
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Sie die Registrierung für den Handel mit Grundstoffen oder für die Verwendung von Grundstoffen der Kategorie 2A ändern möchten, müssen Sie dies beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen.
Wenn Sie mit Grundstoffen der Kategorie 1 umgehen, die möglicherweise in Drogen umgewandelt werden können, brauchen Sie eine Erlaubnis.