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Arbeitgeber können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragen, wenn die zu bestellende Person bestimmte gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt.
Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr 
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 
sowie nach persönlicher Terminvereinbarung.
            Morellstraße 30 d
            
            86159 Augsburg
        
86136 Augsburg