Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,
- brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen
 - ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
 - materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen.
 
Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:
- Löschen von Bränden
 - Betrieb von Feuerstätten
 - Feuer im Freien 
 - Brennstoffrückstände
 - Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
 - Rauchen, Rauchverbot
 - Elektrische Geräte
 - Verbrennungsmotoren
 - Feuergefährliche Arbeitsgeräte
 - Feste Brennstoffe
 - Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden
 - Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
 - Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
 - Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse
 - Sonstige selbstentzündliche Stoffe
 - Ballone
 - Ausschmücken von Räumen
 - Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
 - nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
 - Rettungswege
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